Der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastukturen e. V. (BSKI) begrüßt den nunmehr vorgestellten aktuellen Koalitionsvertrag vom 9. April 2025, speziell in folgenden Punkten, die sowohl den Schutz vor Cyber-/IT-Gefahren als auch so wichtige Themen Zivil- und Katastrophenschutz als wichtige Themen hervorheben.
Kampf gegen hybride Bedrohung, „Pakt für Bevölkerungsschutz“
Wir werden Deutschland und seine Bevölkerung gegen jede Form hybrider und konventioneller Bedrohung resilienter machen. Dazu stärken wir die Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung.
Cybersicherheit
Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen- und Aufgabenverteilung fort, stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbesondere für die Krisen- und VS-Kommunikation. Das Nationale Cyber- Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren den Informationsaustausch. Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus. Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie das BSI-Gesetz novellieren. Ein Schwerpunkt bei den Nachrichtendiensten wird die stärkere gemeinsame Ausrichtung auf den Cyber- und Informationsraum sein, auch durch die Schaffung einer neuen spezialisierten technischen Zentralstelle unter Einbeziehung von ZITiS. (KV S. 83f)
Hierzu erklärt der Vorstand des BSKI: „ Wir sehen nun eine Stärkung des notwendigen neuen Zivil- und Katastrophenschutz mit wichtigen Organisationen.“
Zivil- und Katastrophenschutz
Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katastrophenschutz des Bundes stärken und die neuen Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern nutzen. Wir stärken das BBK als zentrale Stelle und das THW als operative Einsatzorganisation und sorgen mit einem „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung und erhöhen das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation.
Zusammen mit der neuen Betonung der „Zivilen Verteidigung“ sieht der BSKI e. V. die Notwendig zu einer raschen Umsetzung des angestrebten KRITIS-Dach-Gesetz, welches jetzt zeitnah umgesetzt werden sollte.
Zivile Verteidigung
Durch eine Änderung der Rechtslage in der Zivilen Verteidigung ermöglichen wir Handlungsfähigkeit bereits vor dem Spannungs- und Verteidigungsfall. Die Gesamtverteidigung und insbesondere die Umsetzung des OPLAN Deutschland wird als militärische und zivile Aufgabe auf Ebene der Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und Bundeswehr bauen wir aus. Wir beschließen zeitnah ein gutes KRITIS-Dachgesetz. (KV S. 86)
Der BSKI-Vorstand ordnet dieses Ziel politisch ein: „Aus Sicht des BSKI besteht mit dem Koalitionsvertrag nunmehr die Grundlage zu einer Stärkung der Resilienz von allen KRITIS-Sektoren, um die Durchhaltefähigkeit nicht nur bei Unwetterschadenslagen sondern auch bei Terrorangriffen als auch in den Phasen Spannungs- und Verteidigungsfall zu gewährleisten. Nun geht es darum, der Bevölkerung, den Behörden, BOS und auch den Unternehmen die Bedeutung dieser neuen Lagebewertung einer veränderten Geopolitik und Sicherheitslage mit den Möglichkeiten zur Stärkung der Resilienz nahezulegen.“