Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e.V.

Nachbesserungsbedarf beim KRITIS-Dachgesetz

Deutschland muss besser auf Katastrophen und Sicherheitsrisiken vorbereitet sein. Dafür soll das KRITIS-Dachgesetz sorgen. Es wurde zu Beginn der Legislaturperiode geplant und nun als Entwurf vorgelegt. Das Gesetz sieht insbesondere vor:

  • die bundesweite Identifizierung von kritischen Anlagen
  • die Einrichtung eines Störungsmonitorings
  • Risikoanalysen der Betreiber und von staatlicher Seite
  • Mindestvorgaben für Resilienz Maßnahmen der Betreiber

Der Entwurf bedeutet einen wichtigen Schritt, der allerdings an mehreren Stellen zu kurz greift. „Nachbesserungsbedarf sehe ich darin, dass der KRITIS-Sektor ‚Medien und Kultur‘ nicht wegfällt und dass die Schwellenwerte stärker an die Realität angepasst werden, d. h. niedrigere Größen festgelegt werden“, erklärte Dr. Hans-Walter Borries, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e. V. (BSKI) gegenüber dem „Behördenspiegel“.

„Behörden auf Landesebene sowie Landkreise, kreisfreie Städte und auch kreisangehörige Städte und Gemeinden sollten sich diesen Überprüfungskriterien anpassen und Krisenmanagement- (sowie BCM-) Elemente in ihre Gefahrenabwehr- und Notfallpläne integrieren. Die entsprechenden Krisen- und Verwaltungsstäbe sind entsprechend auszubilden und zu schulen“, führt Borries weiter aus.

Nach Gesprächen mit anderen Expertinnen und Experten geht Borries davon aus, dass das KRITIS-Dachgesetz – je nach Regierungsentwicklung – frühestens im Frühjahr 2025 kommen könnte. Es sei jedoch auch möglich, dass es ganz entfällt oder erst weit ins Jahr 2025 von der neuen Bundesregierung verschoben wird. „Ich bedauere diese Verzögerung und wünsche mir eine schnellstmögliche Umsetzung das KRITIS-Dachgesetz,” schließt Hans-Walter Borries ab.