Mitgliederversammlung

Online-Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Gemäß § 11 der BSKI-Satzung laden wir sie zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 27.01.2025 ab 16:30 Uhr ein.

Die Mitgliederversammlung findet Online statt.

Aus formalen Gründen und zur Entlastung des Kassierers Dr. Stefan Röder berichtet dieser über den
Finanzstatus des BSKI e.V..

Als Anlage fügen wir die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023 sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. Bescheinigung des StB Mollier u. Partner vom 30. April 2025 bei.

Weiterhin beantragt der Vorstand eine Satzungsänderung zu § 12 Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung

§ 12.3

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 15 % der ordentlichen Mitglieder
anwesend sind. Eine halbe Stunde nach Feststellung, dass weniger als 15 % der Mitglieder anwesend
sind, kann bei einer Anwesenheit von mindestens 10 % der Mitglieder die Mitgliederversammlung
durchgeführt werden. Die Beschlussfähigkeit ist dann gegeben. Über die Beschlussunfähigkeit wird
auf Antrag entschieden.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

gez. Holger Berens
Vorstandsvorsitzender | BSKI e.V.