BSKI-Statement zum KRITIS-Dachgesetz

Ein langes Gesetzgebungsverfahren hat endlich seinen Abschluss gefunden: Im Bundesgesetzblatt vom 16. März wird das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) verkündet, das somit in Kraft tritt.

Der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e. V. (BSKI) begrüßt das langerwartete Gesetz nach vielen Verzögerungen ausdrücklich.

Das KRITISDachG ist im Detail das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“. Mit ihm wird die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in deutsches Recht umgesetzt und zum ersten Mal ein eigenständiger bundesweiter Rechtsrahmen geschaffen, der sich mit dem physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen verbindlich beschäftigt.

Die Resilienz kritischer Anlagen soll nunmehr sowohl gegenüber allen physischen Bedrohungen, wie etwa Naturgefahren, als auch anthropogenen Gefahren – beispielsweise asymmetrische hybride Risiken bis hin zum Spannungs- und Verteidigungsfall – schützen.

„Der BSKI bedauert, dass nicht alle Optimierungsvorschläge, u. a. Reduzierung der Nutzerzahlen von 500.000 Ew. auf 150.000 Ew. aufgenommen wurden und dass noch die Länder eigene Standards schaffen müssen. Es ist aber ein erster Schritt, dessen Umsetzung und Ausgestaltung noch viel Ideenreichtum, Kreativität und Kraftanstrengung erfordern wird“, erklärt Dr. Hans-Walter Borries, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BSKI. Der Verband wird hierzu seine fachkundige Expertise einbringen.