Der Konflikt um die Sicherheit im Netz ist fast so alt wie das Internet. Gegenwärtig wird auf europäischer Ebene – wieder einmal – verhandelt, welche Möglichkeiten Sicherheitsbehörden erhalten sollen, um der Cyberkriminalität zu begegnen.
„Einen Königsweg wird es nicht geben“, betont Martin Wundram, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen e. V. (BSKI). „Wir sehen bei den augenblicklichen Verhandlungen, die unter der schwedischen Ratspräsidentschaft ein Schwerpunktthema sind, widersprüchliche Interessen. Einerseits das Bestreben der Behörden, die auch Mittel wie die bereits abgeschaffte Vorratsdatenspeicherung oder die Telefonüberwachung wieder aufgreifen wollen, andererseits das gleichermaßen berechtigte Ziel des Datenschutzes.“
Da Verschlüsselungstechniken immer leistungsstärker werden, ist es im Bereich der Cyberkriminalität umso einfacher geworden, sich öffentlicher Kontrolle zu entziehen. „Es ist aus Sicht des BSKI nicht akzeptabel, dass die EU die Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Beratungen unter Verschluss hält“, erklärt Martin Wundram. „Es muss deutlich werden, dass ein Kampf gegen die Cyberkriminalität im öffentlichen Interesse steht und für die Zivilgesellschaft nicht unbeobachtbar bleibt“. Nach Ansicht des BSKI besteht in Hinsicht auf Cybersecurity kein Widerspruch unterschiedlicher Interessen, sondern es geht vor allem um eine mangelnde Kommunikation und eine verbesserungswürdige Einbindung verschiedener Akteure, um zu einer wirksamen, politisch belastbaren und gesamtgesellschaftlich getragenen Lösung zu finden.“